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   VerfGH Bayern, 01.08.1958 - 89-VII-56   

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VerfGH Bayern, 01.08.1958 - 89-VII-56 (https://dejure.org/1958,8935)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.1958 - 89-VII-56 (https://dejure.org/1958,8935)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 1958 - 89-VII-56 (https://dejure.org/1958,8935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VerfGH 11, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Bayern, 09.10.2018 - 1-VII-17

    Popularklage und bayerische Staatsbürgerschaft - kein Anspruch des einzelnen

    Dies beinhaltet das Recht, sich um ein Mandat zu bewerben, es anzunehmen und auszuüben (VerfGH vom 1.8.1958 VerfGHE 11, 103/107; vom 6.5.2005 VerfGHE 58, 113/124; VerfGH NVwZ-RR 2018, 457 Rn. 75).

    Wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (vgl. VerfGHE 11, 103/108), sind die Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Landtag in Art. 14 Abs. 2 BV geregelt.

    Es kann hierunter nicht etwa die Wählbarkeit, also der Besitz des passiven Wahlrechts verstanden werden; denn dann hätte Art. 14 Abs. 2 BV den nicht sinnvollen Inhalt: "Wählbar ist jeder wählbare Staatsbürger, der ..." (vgl. VerfGHE 11, 103/108).

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 4-VII-19

    Unzulässige Popularklage für ein inklusives Wahlrecht

    Dies beinhaltet das Recht, sich um ein Mandat zu bewerben, es anzunehmen und auszuüben (VerfGH vom 1.8.1958 VerfGHE 11, 103/107; vom 6.5.2005 VerfGHE 58, 113/124; BayVBl 2018, 590 und 623 Rn. 75; 2019, 260 Rn. 28).
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