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VerfGH Bayern, 01.08.1958 - 89-VII-56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkuendung-bayern.de , S. 13
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VerfGH 11, 103
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 09.10.2018 - 1-VII-17
Popularklage und bayerische Staatsbürgerschaft - kein Anspruch des einzelnen …
Dies beinhaltet das Recht, sich um ein Mandat zu bewerben, es anzunehmen und auszuüben (VerfGH vom 1.8.1958 VerfGHE 11, 103/107; vom 6.5.2005 VerfGHE 58, 113/124;… VerfGH NVwZ-RR 2018, 457 Rn. 75).Wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (vgl. VerfGHE 11, 103/108), sind die Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Landtag in Art. 14 Abs. 2 BV geregelt.
Es kann hierunter nicht etwa die Wählbarkeit, also der Besitz des passiven Wahlrechts verstanden werden; denn dann hätte Art. 14 Abs. 2 BV den nicht sinnvollen Inhalt: "Wählbar ist jeder wählbare Staatsbürger, der ..." (vgl. VerfGHE 11, 103/108).
- VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 4-VII-19
Unzulässige Popularklage für ein inklusives Wahlrecht
Dies beinhaltet das Recht, sich um ein Mandat zu bewerben, es anzunehmen und auszuüben (VerfGH vom 1.8.1958 VerfGHE 11, 103/107; vom 6.5.2005 VerfGHE 58, 113/124;… BayVBl 2018, 590 und 623 Rn. 75;… 2019, 260 Rn. 28).